Änderung der Gesetzgebung zur Fahrzeugzulassung in der Tschechischen Republik, gültig ab 1.3. 2023
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen in der Kfz-Zulassungsgesetzgebung in der Tschechischen Republik vor:
Gültig ab 1.3. 2023
EK ist jetzt 1 Jahr gültig (TÜV kann auch genutzt werden)
Es ist nicht erforderlich, bei der Anforderung eines Zeugnisses ein Prüfprotokoll einzureichen (in offiziellen Systemen erfolgt dies automatisch).
Wenn das Fahrzeug in der Kaution steht, können Sie für eine Zulassungskontrolle entlang Ihrer eigenen Achse fahren (mit gültigem TÜV und Kennzeichen).
Die Kaution kann ohne gültigen Fahrzeugschein gekündigt werden – es ist also möglich, ein Fahrzeug ins Ausland zu exportieren, ohne dass sich ein Fahrzeugschein in der Kaution befindet (ein Fahrzeugschein und eine Green Card genügen).
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