Allgemeine Geschäftsbedingungen von VeaCom s.r.o. mit Sitz in Prag 5 - Smíchov, Strakonická 3367, Postleitzahl 150 00, eingetragen im Handelsregister des Prager Amtsgerichts, Aktenzeichen C 116995, W-IdNr.: 275 81 063 für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge Internetauktionen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet).
1.1.„VeaCom“ ist ein Unternehmen der VeaCom s.r.o. mit Sitz in Prag 5 - Smíchov, Strakonická 3367, Postleitzahl 150 00, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts in Prag, Aktenzeichen C 116995, W-IdNr.: 275 81 063. Die Kontaktadresse ist identisch mit der Firmensitzadresse. VeaCom ist im Rahmen der Internetauktion ein Verkäufer von Fahrzeugen oder ein Vermittler für den Verkauf von Fahrzeugen, der befugt ist, im Namen des Fahrzeugbesitzers in Bezug auf den Verkauf von Fahrzeugen zu handeln (d. h. insbesondere berechtigt, das Angebot des Käufers zu bestätigen und den Kaufpreis einzuziehen).
1.2.„Fahrzeug“ bezeichnet ein gebrauchtes Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr, das in Form einer Internetauktion zum Verkauf angeboten wird.
1.3.„Partner“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Unternehmer im Bereich des Kaufs und Verkaufs von Kraftfahrzeugen oder im Bereich des Kaufs und Verkaufs von Kraftfahrzeugen im Sinne von § 420 BGB ist, beim zuständigen Finanzamt für Mehrwertsteuer registriert und auf Antrag registriert ist. in den VeaCom-Datensätzen.
1.4.„Internetauktion“ bezeichnet eine Methode zum Verkauf von Fahrzeugen unter den Bedingungen dieser AGB, bei der der Preis für die Dauer der Internetauktion auf der Grundlage von Vorschlägen für den Abschluss eines Kaufvertrags (Gebote) von Partnern und die Auswahl von Käufern gebildet wird. Eine Internetauktion ist keine Auktion im Sinne von § 1771 BGB.
1.5.„Kaufpreis“ bezeichnet den Betrag, den der Käufer im Rahmen der Internetauktion für den Kauf des Fahrzeugs und von VeaCom gemäß Artikel 3.2 angeboten hat. bestätigt, erhöht um die Verwaltungsgebühr.
1.6.„Verwaltungsgebühr“ bezeichnet die Höhe der pauschalen Kosten von VeaCom im Zusammenhang mit dem Verkauf eines einzelnen Fahrzeugs in Höhe von 2.000,00 CZK (in Worten: zweitausend tschechische Kronen), die immer zum Kaufpreis hinzugerechnet werden.
1.7.„Gebühr für Auktion-Vereitelung/Auktionsstornierungsgebühr“ bezeichnet die Zahlung von Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden, der ohne Kaufvertrag für ein versteigertes Fahrzeug entsteht. Der Mindestbetrag für die Vereitelung der Auktion beträgt 5.000,00 CZK (in Worten: fünftausend tschechische Kronen) für jedes einzelne Fahrzeug.
1.8.„Versteigerungssicherheit“ bezeichnet den Betrag von 20.000,00 CZK (in Worten: zwanzigtausend tschechische Kronen), der vor einer bestimmten Internetauktion auf ein VeaCom-Konto überwiesen wurde. Wenn der Partner nicht erfolgreich ist oder die versteigerten Fahrzeuge problemlos entfernt, wird ihm der gesamte Betrag der Versteigerungssicherheit unverzüglich nach Erhalt des Fahrzeugs zurückerstattet. Für den Fall, dass der Partner das Fahrzeug versteigert und der Partner infolgedessen keinen Kaufvertrag für das Fahrzeug abschließt oder vom Kaufvertrag zurücktritt oder den Kaufvertrag auf andere Weise kündigt, die Versteigerungssicherheit wird an den Partner zurückgesandt, reduziert um die Gebühr für die Stornierung der Auktion und möglicherweise andere vertragliche Strafen gemäß diesen AGB für jedes einzelne Fahrzeug, das nicht gekauft wurde.
1.9.„Fahrzeugstandort “ ist der auf der Karte des betreffenden Fahrzeugs angegebene Ort, an dem sich das Fahrzeug in der Zeit von der Veröffentlichung der Bedingungen der Internetauktion bis zur Übergabe an den Käufer befindet und an dem die Partner die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu inspizieren.
1.10„Verkäufer“ ist VeaCom oder eine andere natürliche oder juristische Person, die daran interessiert ist, Fahrzeuge in Form einer Internetauktion zu verkaufen.
1.11„Bürgerliches Gesetzbuch“ bezeichnet das Gesetz Nr. 89/2012 Slg. In der geänderten Fassung das Bürgerliche Gesetzbuch.
2.1.VeaCom behält sich das Recht vor, den Beginn, den Verlauf und das Ende der Internetauktion zu kontrollieren, einschließlich des Rechts, die Internetauktion bis zum Ende der Internetauktion abzusagen oder zu ändern, ohne dass ein Anspruch gegen den Partner von VeaCom geltend gemacht wird.
2.2.Das Fahrzeug, das Gegenstand der Internetauktion ist, wird den Partnern zur Überprüfung am Fahrzeugstandort zur Verfügung gestellt.
2.3.Wenn ein Preisangebot unter dem Benutzernamen und dem Passwort des Partners für ein bestimmtes Fahrzeug eingegeben wird, das in der Internetauktion angeboten wird, wird davon ausgegangen, dass der betroffene Partner zum Zeitpunkt dieser Eingabe Interesse am Abschluss eines Kaufvertrags bekundet hat, wenn er sich verpflichtet, das Fahrzeug zum vorgeschlagenen Preis vom Verkäufer zu kaufen. Der Partner ist an sein eingereichtes Angebot gebunden, bei dem es sich um einen Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags handelt, und ist nur berechtigt, den angebotenen Preis jederzeit bis zum Ende der Internetauktion zu erhöhen. Preisnachlässe sind nicht zulässig.
3.1.VeaCom behält sich das Recht vor, unverzüglich nach dem Ende der Internetauktion zu entscheiden, ob ein Kaufvertrag mit dem Partner, der das Angebot mit dem höchsten Preis abgegeben hat (der „Käufer“), geschlossen wird oder das Fahrzeug aufgrund niedriger Angebote aufgrund niedriger Angebotspreise nicht verkauft wird. In diesem Fall kann VeaCom das Fahrzeug in eine neue Internetauktion aufnehmen.
3.2.Gegenstand des Kaufvertrags ist ein Fahrzeug mit allen Komponenten und Zubehörteilen in dem Zustand, in dem es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages steht und liegt, d. h. mit allen möglichen offensichtlichen oder versteckten Mängeln. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Verkaufsgegenstand um Gebrauchtfahrzeuge handelt, gewährt der Verkäufer keine Garantie für das Fahrzeug, mit Ausnahme der laufenden Garantien, die der Hersteller oder der ursprüngliche Verkäufer für das Fahrzeug bereits gewährt hat. Solche Garantien werden, falls vorhanden, in der Präsentation des Fahrzeugs bei der Internetauktion dargelegt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer die Gelegenheit nicht genutzt hat, das Fahrzeug persönlich und physisch am Fahrzeugstandort zu inspizieren.
3.3.Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis (einschließlich des von VeaCom bestätigten Angebotspreises in der Internetauktion und der Verwaltungsgebühr) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf der Grundlage einer VeaCom-Rechnung innerhalb von drei Tagen nach Lieferung zu zahlen. Die Zustellung der Rechnung gilt auch als Zustellung per E-Mail. VeaCom ist verpflichtet, eine Rechnung spätestens 5 Tage nach Bestätigung der Annahme des Angebots zu senden.
3.4.Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von acht (8) Tagen nach Auktionsende zu übernehmen und mit dem Verkäufer ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Der Kaufpreis für das Fahrzeug muss jedoch spätestens drei (3) Tage nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von VeaCom gutgeschrieben werden. Für den Fall, dass der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb von 8 Tagen nach Auktionsende abholt, sorgt VeaCom für den Transport, die Lagerung und die Sicherheit des Fahrzeugs auf dem externen Parkplatz. Für diesen Service wird dem Käufer eine Gebühr von 3.000 CZK für jedes einzelne Fahrzeug berechnet. Der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gilt als Abschluss des Kaufvertrags für das Fahrzeug zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. VeaCom wird die Übergabe des Fahrzeugs einschließlich aller Komponenten, Zubehörteile, technischen Zertifikate und anderer Dokumente, die erforderlich sind, um Änderungen bei der Registrierung von Kraftfahrzeugen vorzunehmen, unverzüglich gemäß der Vereinbarung mit dem Käufer sicherstellen. Für den Fall, dass das Fahrzeug ohne Kennzeichen, unbeweglich oder für den Betrieb auf Straßen ungeeignet ist, d. h. ohne gültige technische Inspektion, ist der Käufer verpflichtet, eine Selbsthilfe-Akteninspektion zu veranlassen und dem Verkäufer den Bericht über diese Inspektion so bald wie möglich nach dem Kauf des Fahrzeugs zu übergeben. Diese Vereinbarung gilt auch für spezielle Kraftfahrzeuge - Arbeitsmaschinen auf Kennzeichen, für die für den Betrieb / das Fahren ein spezieller Führerschein erforderlich ist. VeaCom verpflichtet sich sicherzustellen, dass innerhalb von zehn (10) Tagen nach Übernahme des Fahrzeugs, d. h. nach Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug, ein Antrag auf Registrierung eines Eigentümerwechsels des Fahrzeugs bei der zuständigen Gemeindebehörde mit erweiterten Befugnissen eingereicht wird.
3.5.Das Eigentum am Fahrzeug und das Risiko einer Beschädigung des Fahrzeugs gehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gemäß Artikel 3 auf den Käufer über. 3.4. dieser AGB.
4.1.VeaCom ist berechtigt, vom Abschluss des Kaufvertrags in Form einer Mitteilung an den Käufer per E-Mail oder Fax zurückzutreten, wenn der Käufer den Kaufpreis oder einen Teil davon um mindestens 3 Tage verzögert; Die Zahlung des Kaufpreises bedeutet die Gutschrift des entsprechenden Betrags auf dem VeaCom-Konto. VeaCom ist auch berechtigt, vom Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Kaufpreises des Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer wegen Verstoßes gegen seine Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung des Kaufpreises des Fahrzeugs und der Zahlung der Auktionsstornierungsgebühr zu verlangen.
4.2.Wird das Fahrzeug nicht an den Käufer verkauft, kann VeaCom das Angebot des Partners annehmen, der das nächsthöhere Angebot abgegeben hat und somit Käufer wird.
4.3.Der Käufer ist berechtigt, innerhalb von 48 Stunden ab dem Datum des Endes der Internetauktion ohne Angabe von Gründen vom Abschluss des Kaufvertrags zurückzutreten. Wenn der Käufer vom Abschluss des Kaufvertrags zurücktritt, wird VeaCom alle bis dahin vom Käufer erhaltenen Gelder mit Ausnahme der Auktionsstornierungsgebühr unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach dem Datum der Lieferung des schriftlichen Widerrufs auf die gleiche Weise zurückgeben Kaufvertrag. Der Käufer ist verpflichtet, schriftlich zurückzutreten und den schriftlichen Widerruf an die Adresse von VeaCom oder per E-Mail zu senden. In diesem Fall sendet der Käufer den Widerruf an info@veacom.cz.
4.4.Der Käufer kann vom Kaufvertragsabschluss zurücktreten. In diesem Fall wird Veacom den Verkauf an den nächstfolgenden Bieter oder an einen anderen Teilnehmer der Auktion vermitteln. Der Partner ist verpflichtet, die Stornogebühr für die Auktion und die Differenz zwischen dem versteigerten Betrag und dem tatsächlichen von dem anderen Bieter getragenen Verkaufspreis des Fahrzeugs zu zahlen. Hat Veacom keinen weiteren Interessenten für das Fahrzeug, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug zu dem von ihm bei der Auktion erzielten Preis abzuholen.
4.5.Sofern in diesen AGB nicht anders angegeben, sind alle in diesen AGB angegebenen Beträge ohne Mehrwertsteuer.
4.6.Die Vereinbarung über vertragliche Vertragsstrafen gemäß diesen AGB berührt nicht den Anspruch von VeaCom gegen den Käufer und / oder den Partner auf Schadensersatz.
Rechte und Pflichten von VeaCom und des Partners (oder des Käufers), die nicht ausdrücklich durch diese AGB geregelt werden, unterliegen dem geänderten Zivilgesetzbuch, sofern nicht anders angegeben.