Radlader
Maschine in Betrieb, Betriebsstunden und Zustand können variieren.
Maschine ohne Papiere, ohne Zulassungsnummer und TÜV – nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Bitte beachten Sie: Bei Verkauf außerhalb der Europäischen Union wird dem Käufer zusätzlich zum Fahrzeugpreis eine Gebühr von 100 Euro für die Erstellung der Exportdokumente beim Zoll in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug dem zuständigen Zollamt zur Vorführung vorzuführen und das Dokument „Endverwendung“ auszufüllen.
Der Käufer muss die Ladung des Fahrzeugs/der Maschine selbst besorgen.
Der technische Zustand entspricht dem Alter und der Anzahl der Kilometer/Betriebsstunden. Eine persönliche Prüfung ist erforderlich. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
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